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Pétanque- Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P-
Dieses Regelheft ist ab 01.01.2009 gültig und ersetzt das Regelheft von 01.01.2007.
(Übersetzung aus dem Französischen vom DPV-Schiedsrichterausschuss und Elisabeth Schäfer)Stand: 22.Februar 2009
Herausgeber: Deutscher Pétanque-Verband e.V.
Geschäftsstelle: Auf der Papagei 59a - 53721 Siegburg
Tel. 02241/53084 - Fax: 02241/959009
E-Mail:geschaeftsstelle@petanque-dpv.de
Vervielfältigungen, Kopien, Veröffentlichungen und Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Präsidium des Deutschen Pétanque - Verbandes erlaubt.
Zusätze und Erläuterungen des DPV, gültig auf nationaler Ebene; d.h. ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in Deutschland ausgetragene Turniere
Bei Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie schließt die weibliche Form mit ein.
Veröffentlichung auf dieser Homepage zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit Genehmigung des DPV vom 23.02.2009
Offizielle Pétanque- Spielregeln
Anwendbar auf allen Gebieten der Nationalverbände die der F.I.O.J.P. als Mitglied angehören
Artikel 1 - Die Mannschaften
Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen :
3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen :
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, bei Doublettes und Tête-à-tête hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Artikel 2 - Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
Sie müssen
1. aus Metall sein;
2. einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum) haben;
3. ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum) besitzen;
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer
lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte und jüngere Jugendliche startberechtigt sind dürfen
Kugeln mit einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden;
vorausgesetzt, sie wurden mit einem zugelassenen Logo hergestellt.
4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall, noch durch Einbringen von Sand verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und
keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden.
Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte
durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und Vorname des Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch nachträglich eingraviert werden sowie
verschiedene Logos und Abkürzungen gemäß dem Leistungsverzeichnis ("Cahier des Charges") zur Herstellung von
Kugeln.
Artikel 2a - Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2.4. schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Artikel 2.1, 2.2 oder 2.3 aufgeführten Normen
entspricht, muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2.1, 2.2 oder 2.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln
und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.
Auf Artikel 2.4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Aufnahmen eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.
Artikel 3 - Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges“) festgelegt sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder - 1mm) betragen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber sie dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben werden können.