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Artikel 39 - Aufgaben des Schiedsrichters
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das Komitee dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständigen Verbandsgericht laden, welches über die weiteren Maßnahmen befindet.
Artikel 40 - Zusammensetzung und Entscheidungen der Jury
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstatteten kann.
Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar.
Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Anmerkung: Das vorliegende Reglement wurde am 13. November 2008 bei der internationalen Tagung der F.I.P.J.P. in Dakar (Senegal) beschlossen.