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Body Mass Index
Inhalt:

Seite 1:

Allgem. Bestimmungen

Art. 1: Mannschaften
Art. 2: Kugeln
Art.2a: Strafen
Art. 3: Eigenschaften


Seite 2:

Art. 4: Lizenzen

Das Spiel

Art. 5: Spielgelände
Art.6: Spielbeginn
Art. 7: Entfernungen


Seite 3:

Art. 8: Gültige Zielkugel
Art. 9: Ungültige Zielkugel
Art.10: Entfernen
Art.10a: Auswechseln


Seite 4:

Die Zielkugel

Art.11: Verdeckte
Art.12: Zielkugel gerät
Art.13: Maßnahmen
Art.14: Platzieren der


Seite 5:

Die Kugeln

Art.15: Das Werfen
Art.16: Verhalten
Art.17: Probewurf
Art.18: Ungültige Kugeln

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Seite 6:

Art.19: Angehaltene
Art.20: Zeitvorgabe
Art.21: Lage verändert
Art.22: Fremde Kugel
Art.23: Außerhalb

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Seite 7:

Punkte und Messung

Art.24: Entfernen
Art.25: Messen der Punkte
Art.26: Kugeln aufheben
Art.27: Lageveränderung
Art.28: Gleicher Abstand


Seite 8:

Art.29: Fremdkörper
Art.30: Reklamationen

Disziplin

Art.31: Strafen für Abw..
Art.32: Verspätet
Art.33: Austauschen
Art.34: Spielsanktionen

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Seite 9:

Art.35: Witterungseinflüsse
Art.36: Neuer Abschnitt
Art.37: Unsportlichkleiten Art.38: Unkorrektheiten


Seite 10:

Art.39: Aufgaben
Art.40: Zusammensetzung

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Internationale Spielregeln
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Artikel 39 - Aufgaben des Schiedsrichters

Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das Komitee dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständigen Verbandsgericht laden, welches über die weiteren Maßnahmen befindet.

Artikel 40 - Zusammensetzung und Entscheidungen der Jury

Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstatteten kann.
Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar.
Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.

Anmerkung: Das vorliegende Reglement wurde am 13. November 2008 bei der internationalen Tagung der F.I.P.J.P. in Dakar (Senegal) beschlossen.


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