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Artikel 29 - Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung. Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.).
Artikel 31 - Strafen für Abwesenheit von Mannschaften oder Spielern
Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.
Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird.
Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.
Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.
Während eines Wettbewerbes finden dieselben Strafen Anwendung nach jeder Ziehung und im Fall einer
Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung).
Eine Mannschaft, die eine Stunde nach dem Ende der Verkündung des Ziehungsergebnisses, bzw. der
Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Um ein Spiel zu beginnen,braucht eine unvollständige Mannschaft nicht auf ihren abewesenden Spieler zu warten: sie verfügt jedoch nicht über dessen Kugeln .
Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen.
Bei einem entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels in Kraft.
Artikel 32 - Verspätet ankommende Spieler
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules“) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Eine Aufnahme gilt als begonnen, wenn die Zielkugel „regelgerecht“ auf dem Spielgelände platziert worden ist.
Artikel 33 - Austauschen von Spielern
Das Austauschen eines Spielers im „Doublette“ oder eines oder zwei Spielern im „Triplette“ ist bis zum offiziellen Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt.
Hierzu ist Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu :
1. Verwarnung.
2. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel.
3. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel und der darauffolgenden Kugel.
4. Ausschluss des schuldigen Spielers für das Spiel.
5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
6. Disqualifikation beider Mannschaften im Falle heimlicher Absprache.