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Body Mass Index
Inhalt:

Seite 1:

Allgem. Bestimmungen

Art. 1: Mannschaften
Art. 2: Kugeln
Art.2a: Strafen
Art. 3: Eigenschaften


Seite 2:

Art. 4: Lizenzen

Das Spiel

Art. 5: Spielgelände
Art.6: Spielbeginn
Art. 7: Entfernungen


Seite 3:

Art. 8: Gültige Zielkugel
Art. 9: Ungültige Zielkugel
Art.10: Entfernen
Art.10a: Auswechseln


Seite 4:

Die Zielkugel

Art.11: Verdeckte
Art.12: Zielkugel gerät
Art.13: Maßnahmen
Art.14: Platzieren der


Seite 5:

Die Kugeln

Art.15: Das Werfen
Art.16: Verhalten
Art.17: Probewurf
Art.18: Ungültige Kugeln

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Seite 6:

Art.19: Angehaltene
Art.20: Zeitvorgabe
Art.21: Lage verändert
Art.22: Fremde Kugel
Art.23: Außerhalb

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Seite 7:

Punkte und Messung

Art.24: Entfernen
Art.25: Messen der Punkte
Art.26: Kugeln aufheben
Art.27: Lageveränderung
Art.28: Gleicher Abstand


Seite 8:

Art.29: Fremdkörper
Art.30: Reklamationen

Disziplin

Art.31: Strafen für Abw..
Art.32: Verspätet
Art.33: Austauschen
Art.34: Spielsanktionen

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Seite 9:

Art.35: Witterungseinflüsse
Art.36: Neuer Abschnitt
Art.37: Unsportlichkleiten Art.38: Unkorrektheiten


Seite 10:

Art.39: Aufgaben
Art.40: Zusammensetzung

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Internationale Spielregeln
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Seite 9

Artikel 35 - Witterungseinflüsse

Jede begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung.
Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.

Artikel 36 - Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb

Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes in einem Wettbewerb (2. Runde, 3. Runde usw.) Spiele noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen guten Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.

Artikel 37 - Unsportlichkeiten

Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 38 aufgeführten Maßnahmen führen.

Artikel 38 - Unkorrektheiten

Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu:
1. Ausschluss vom Wettbewerb.
2. Entzug der Lizenz.
3. Einbehalten oder Rückgabe von Vergütungen und Preisen.
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahme zu Punkt 1 sind durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Die Maßnahmen zu Punkt 2 sind durch die Jury zu verhängen.
Die Maßnahme unter Punkt 3. ist durch den Veranstalter zu verhängen.
Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht.
Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet.
Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.

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